RVR-Gesetzentwurf nun online

Auf der Webseite des Innenministeriums ist heute der Gesetzentwurf für das neue RVR-Gesetz online geschaltet worden. Dieser Entwurf muss nun noch durch die üblichen Anhörungsverfahren und Lesungen des Landtags.
Dieser muss das Gesetz nun beschließen. Deshalb sollte man den Tag nicht vor dem Abend loben. Aber gut ist: viele sinnvolle Forderungen, die wir als Grüne schon seit vielen Jahren gefordert haben, und die dann auch in die gemeinsame Erklärung von SPD, CDU und Grünen vor gut einem Jahr Eingang gefunden haben, sind übernommen worden.

Sicherlich kann man sich immer mehr wünschen. Schade ist jetzt, so kurz vor der Kommunalwahl, vor allem, dass es so lange gedauert hat. So kann das Ruhrgebietsparlament erst bei der nächsten Wahl, also 2020, direkt von den Ruhrgebietsbürgerinnen und -bürgern gewählt werden. Nun ja, „Gut Ding will Weile haben“. Das ist gelaufen, Schnee von gestern. Hauptsache ist jetzt, dass diese Direktwahl überhaupt kommt; denn sie wird, davon bin ich überzeugt, entscheidend dazu beitragen, dass die gemeinsamen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in der Region stärker im Vorfeld von Wahlen formuliert und diskutiert werden – und damit der Umsetzung in großen Schritten näher kommen. Bislang – und auch im bevorstehenden Wahlkampf, wird das Ruhrgebietsparlament, in dem ich amtierende Sprecherin der Grünen Fraktion sein darf, nur indirekt über die Stadträte zusammengesetzt. Das heißt, im Wahlkampf stehen die kommunalen Themen der einzelnen Städte im Vordergrund, gemeinsame Ruhrgebietsthemen rangieren im Hintergrund und müssen daher konkret oft als Einzelfallentscheidungen, wenn sie dann anstehen, mühselig ganz von vorn ausgehandelt werden. Und Zeit ist in der Politik ein Faktor, der leider gern unterschätzt wird: Wie schnell ist nichts passiert…
Eine wichtige neue Institution wird auch der so genannte Kommunalrat, ursprünglichen in unserem Sieben-Punkte-Papier als „Zweite Kammer“ bezeichnet, in der sich die Oberbürgermeisterinnen und LandrätInnen  der Region beraten. Diese Runde  trifft sich bisher auch schon, aber eher informell, so dass keiner richtig weiß, wo und wann  sie sich zu welchem Thema treffen.  Die neue Regelung könnte hier für mehr Klarheit und Transparenz sorgen: Was ist Kirchturmdenken, was ist regionales Denken, wer steht auf welcher Seite und warum? Wenn dann die Wählerinnen und Wähler bei den Wahlen endlich deutlich machen können, was sie für ihre Stadt  wollen, sondern auch, was sie von der Region erwarten, habe ich die Hoffnung, dass konkretes Handeln, gern auch kontrovers diskutiert, aber  wenigstens überhaupt konkret fassbar, an die Stelle diffusen Jammerns über allgemeines Kirchturmdenken tritt. Damit wäre ebenfalls viel gewonnen.
Soviel mal als erste Einschätzung von meiner Seite zu diesem Gesetzentwurf. Jetzt bin ich gespannt auf die weitere Beratung im Landtag. Wichtig ist dabei, dass dieses Gesetz keiner anderen Region im Land Nordrhein-Westfalen irgend etwas wegnimmt. Im Gegenteil: es geht darum, die Selbstheilungskräfte des Ruhrgebiets zu verbessern, und das ist nötig. Davon profitieren am Ende alle anderen auch.

>Gesetzentwurf für das neue RVR-Gesetz

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